Buy-Out in der Werbefilmproduktion: Ein Überblick

by Lighting and Thunder

Buy-Out in der Werbefilmproduktion: Ein Überblick über alles, was du wissen musst

Was ist ein Buy-Out?

Ein Buy-Out bedeutet: Nutzungsrechte werden gegen eine Pauschale abgegolten. Schauspieler:innen, Sprecher:innen oder Regisseur:innen erhalten eine einmalige Zahlung, damit der Auftraggeber das produzierte Material nutzen darf – zum Beispiel in TV, Online oder Social Media. Ohne Buy-Out dürfte der Spot rechtlich nicht verwendet werden. Hier findest du alle Informationen, die du zum Thema Buy-Out in der Werbefilmbranche brauchst.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland (und ähnlich auch in Österreich und der Schweiz) gilt: Urheberrechte entstehen automatisch und können nicht komplett übertragen werden. Was aber übertragen werden kann, sind Nutzungsrechte. Das Buy-Out regelt, in welchem Umfang die Nutzung erlaubt ist:

Wie lange darf der Spot laufen?

Wo (Deutschland, Europa, weltweit)?

Über welche Medien (TV, Online, Kino etc.)?

Ohne klar geregelten Buy-Out riskiert der Kunde rechtliche Probleme und Nachforderungen.

Beteiligte Parteien und Rechte

In einer Werbefilmproduktion sind verschiedene Mitwirkende involviert:

Kunde / Werbetreibender: Kauft die Rechte zur Nutzung.

Agentur: Entwickelt die Idee, hält ggf. eigene Rechte am Konzept.

Produktionsfirma: Koordiniert Rechteübertragungen aller Beteiligten.

Regisseur:in: Gilt als Urheber des Spots – Nutzungsrechte müssen explizit übertragen werden.

Schauspieler:innen / Models: Treten Bild- und Leistungsschutzrechte ab.

Sprecher:innen: Geben Nutzungsrechte an ihrer Stimme für definierte Medien und Zeiträume frei.

Weitere Kreative: Komponist:innen, Motion Designer etc., deren Werke ebenfalls geschützt sein können.

Modelle von Buy-Outs

Drei Dimensionen der Rechte:

Zeitlich: z. B. 1 Jahr Nutzung

Räumlich: z. B. nur Deutschland oder weltweit

Medial: z. B. TV, Online, Out-of-Home

Begrenzte Buy-Outs sind die Regel. Sie erlauben z. B. die Nutzung für 12 Monate online in Deutschland. Danach: Verlängerung gegen Aufpreis.

Total-Buy-Outs (alle Rechte für immer und überall) sind selten sinnvoll, teuer und in Deutschland teils rechtlich bedenklich.

Vergütung und Honorarmodelle

Ein Buy-Out ist zusätzlich zur Gage zu zahlen.

Beispielrechnung für ein Buy-Out:

Drehgage Schauspieler:in: 2.000 Euro

Buy-Out für 1 Jahr TV + Online in D: 150% = 3.000 Euro

Üblich sind Buy-Out-Faktoren von 100% bis 700%, je nach Medium, Gebiet und Laufzeit.

Faustformel:

Nutzungsraum, Nutzungsmedium und Laufzeit sind die Hauptfaktoren bei der Berechnung des Buy-Outs. Obwohl die konkrete Höhe immer Verhandlungssache bleibt, gibt es doch übliche Richtwerte:

Beispiel: Nutzung Deutschlandweit, 1 Jahr, 1 Medium - ca. 100% der Gage on Top.

Beispiel: Nutzung DACH, 1 Jahr, 1 Medium- ca. 300% der Gage on Top.

Beispiel: Nutzung Europaweit, 1 Jahr, 1 Medium - ca. 500% der Gage on Top.

Beispiel: Nutzung Weltweit, 1 Jahr, 1 Medium - ca. 700% der Gage on Top.

Unterschiede im DACH-Raum

Deutschland: Urheberrecht nicht übertragbar, Buy-Outs übertragen Nutzungsrechte. Nachvergütungspflicht möglich. GVL beteiligt an TV-Ausstrahlung.

Österreich: Ähnliche Praxis wie DE, aber weniger gesetzliche Vorgaben.

Schweiz: Urheberrecht kann übertragen werden. Verträge oft freier gestaltbar, aber fairer Buy-Out ebenfalls Standard.

Aktuelle Trends

Digitale Medien: Online-Kampagnen machen räumliche Einschränkungen schwieriger. Weltweite Online-Nutzung wird öfter pauschal abgegolten.

Globale Kampagnen: Buy-Outs für weltweite Nutzung werden vermehrt pauschal vereinbart – aber teuer.

Neue Formate: Metaverse, KI-generierte Werbung, VR etc. erfordern neue Vertragsformulierungen.

Monitoring: Kreative setzen zunehmend auf Tools, um ungenehmigte Nachnutzung zu entdecken.

Fazit

Ein sauber formulierter Buy-Out ist die rechtliche Grundlage für jede Werbekampagne. Je klarer Dauer, Region und Medien definiert sind, desto sicherer ist die Nutzung. Und desto fairer die Bezahlung für Kreative. Fair Play für alle Seiten: So funktioniert Werbung mit Haltung. Du suchst einen verlässlichen Partner für die Produktion deines Werbefilms? Wir sind in und um Stuttgart, Deutschland- und gerne auch Europaweit für dich da.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für konkrete Vertragsfragen empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Fachanwalt für Medienrecht oder einschlägigen Branchenverbänden (ver.di, BFFS, GVL, Produzentenallianz).

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May 22, 2025